Zur Geschichte des Ältestenamts
Das Ältestenamt ist das wichtigste Amt in der Kirche. Es kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Schon die Bibel spricht an mehreren Stellen von Ältesten. Im 4. Buch Mose des Alten Testaments steht, dass Mose aus dem israelitischen Volk Männer aussuchte, die ihn in seinem Amt entlasten sollten.header kirchenwahlen kandimat 1980
In den so genannten Pastoralbriefen,

den Schreiben an Timotheus und Titus, ist „Presbyter“ ein feststehender Titel für das gemeindeleitende Amt: „Die Ältesten, die gut vorstehen, die halte man zweifacher Ehre wert, besonders, die sich mühen im Wort und in der Lehre. Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen“ (1. Timotheus 5, 17.19).
In den Zeiten der großen Christenverfolgung wurden die verschiedenen Dienste in der Gemeinde zunehmend in einem einzigen Amt zusammengefasst, dem geweihten Priesteramt. Während die Ältesten immer Mitglied eines Kollegiums waren, amtierten die Priester allein. Erst die Reformation entdeckte Recht und Verantwortung der Gemeinde und damit auch das Ältestenamt wieder und entwickelte die Lehre vom allgemeinen Priestertum aller Gläubigen. Im Jahre 1523 schrieb Martin Luther, „dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen".

Verpflichtung auf das Äl­teste­namt
„Ich erkenne die in dem Vorspruch zur Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Ba­den festge­stellten Bekenntnisgrundlagen an. Ich verpflichte mich, bei meinem Dienst in der Gemeindeleitung von diesen Grundlagen nicht abzuweichen, die Aufgaben einer/eines Kirchenältesten nach den Ordnungen der Landeskirche ge­wissenhaft wahrzunehmen und mit dem Pfarrer zusammenzuarbeiten. Ich bin willens, die an eine/n Kirchenälteste/n gestellten Erwartungen zu er­füllen.“

Der Ältestenkreis
Die Kirchenältesten bilden mit der Gemeindepfarrerin oder dem Gemeindepfarrer den Ältestenkreis. Die Größe des Ältestenkreises hängt davon ab, wie viele Gemeindeglieder die Pfarrgemeinde hat. Mit beratender Stimme gehören diesem Kreis auch an:

Pfarrerinnen bzw. Pfarrer im Probedienst.
Eine Religionslehrerin bzw. ein Religionslehrer; diese Person wird von den Religionslehrerinnen und Religionslehrern entsandt, die an den Schulen im Bereich der Pfarrgemeinde tätig sind.
Die Dekanin oder der Dekan, wenn sie oder er einen gemeindlichen Auftrag wahrnimmt.
Der Ältestenkreis kann Personen, die die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen, als beratende Mitglieder in den Ältestenkreis berufen.
Lehrvikarinnen bzw. Lehrvikare nehmen an den Sitzungen des Ältestenkreises beratend teil.
Der Ältestenkreis kann für bestimmte Gegenstände der Tagesordnung sachverständige Personen beratend hinzuziehen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu hören, wenn Fragen ihres Aufgabengebietes behandelt werden.
Die von der Gemeinde gewählten Bezirkssynodalen sowie die Person im Vorsitzendenamt der Gemeindeversammlung können an den Sitzungen des Ältestenkreises als beratende Mitglieder teilnehmen.
Der Ältestenkreis wählt aus seiner Mitte ein Mitglied ins Vorsitzendenamt und bestimmt die Amtszeit. Wird eine Kirchenälteste bzw. ein Kirchenältester ins Vorsitzendenamt gewählt, so ist die Gemeindepfarrerin oder der Gemeindepfarrer in das Stellvertretendenamt zu wählen. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall.

Der Ältestenkreis trifft sich in der Regel einmal im Monat. Er „leitet die Gemeinde und trägt die Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird“, heißt es in der Grundordnung (Artikel 16 Abs. 1) der Evangelischen Landeskirche in Baden.

Der Ältestenkreis berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. Er trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in der Pfarrgemeinde.

Pfarrgemeinde und Kirchengemeinde
Zur Pfarrgemeinde gehören die Gemeindemitglieder, die Gemeindepfarrerin bzw. der Gemeindepfarrer und als wichtigstes Gremium der Ältestenkreis. Neben der Pfarrgemeinde gibt es die Kirchengemeinde. Nicht die Pfarrgemeinden, sondern die Kirchengemeinden haben rechtliche Eigenständigkeit. Die Kirchengemeinde wird repräsentiert und rechtlich vertreten durch den Kirchengemeinderat. Umfasst die Kirchengemeinde lediglich eine Pfarrgemeinde, so ist der Ältestenkreis zugleich der Kirchengemeinderat (Artikel 26 Abs. 1 Grundordnung).

Jede Pfarrgemeinde bildet also entweder selbst eine Kirchengemeinde – dann ist der Ältestenkreis zugleich der Kirchengemeinderat – oder sie gehört zusammen mit anderen Pfarrgemeinden zu einer Kirchengemeinde. In den Städten findet man solche Zusammenschlüsse häufig. Dann gehören nicht automatisch sämtliche Kirchenältesten der Pfarrgemeinde dem Kirchengemeinderat an. Zum Kirchengemeinderat gehören die von den Pfarrgemeinden gewählten und ggf. die vom Kirchengemeinderat berufenen Kirchenältesten, Pfarrerinnen und Pfarrer.

Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates gehören Rechtsangelegenheiten, Bauvorhaben und Haushaltsfragen, also:

Entscheidung über Kauf und Verkauf von Gebäuden im Rahmen der aufsichtlichen Bestimmungen, Beratung und Verabschiedung des Haushaltsbuches bzw. des Haushaltsplans, Fragen der Erhebung des Ortskirchgelds, alle Personalfragen, die die nichttheologischen Mitarbeitenden der Gemeinde betreffen, auch im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, etwa Erzieherinnen bzw. Erzieher in Kindergärten und Kindertagesstätten, Planung und Durchführung von Bauvorhaben, Beschluss von Gemeindesatzungen,
Mitwirkung bei der Besetzung von Pfarrstellen und Gemeindediakoniestellen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, Entscheidungen bei Angelegenheiten, die mehrere Pfarrgemeinden berühren, wenn die Ältestenkreise keine Übereinstimmung erzielen.
Der Kirchengemeinderat hat also Kompetenzen, die über diejenigen des Ältestenkreises hinausgehen, z. B. wenn die Kirchengemeinde Rechtsträgerin eines Kindergartens ist. Das bedeutet für die Ältestenkreise auch eine Entlastung bei ihrer Arbeit. Gehören in einer Kirchengemeinde (mit mehreren Pfarrgemeinden) nicht alle Kirchenältesten einer Pfarrgemeinde dem Kirchengemeinderat an, dann hat der Kirchengemeinderat vor einer Entscheidung, durch welche die Pfarrgemeinde betroffen wird, den Ältestenkreis dieser Pfarrgemeinde anzuhören.

Die Sitzungen des Kirchengemeinderats in Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrgemeinden sind in der Regel öffentlich. Die Termine sind der Gemeinde bekannt zu geben.

Gemeinde gemeinsam leiten
Viele Menschen arbeiten in einer Gemeinde haupt- oder ehrenamtlich mit: die Pfarrerin bzw. der Pfarrer, die Organistin, der Kirchendiener, der Leiter des Posaunenchors, die Pfarramtssekretärin, die Sängerinnen und Sänger im Kirchenchor und die Kirchenältesten.
Hinzu kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindediakonie, in der Jugendarbeit, im Religionsunterricht, in der Erwachsenenbildung und in der kirchlichen Sozialarbeit. Ihr Dienst und der Dienst der Pfarrerin bzw. des Pfarrers sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich. Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone arbeiten partnerschaftlich mit den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer zusammen.

Je nach Ausbildung, Beruf, persönlichem Engagement, Interesse und Auftrag nehmen haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedliche Aufgaben wahr. Wer mitarbeitet, möchte auch mitsprechen, mitwirken, mitbestimmen und einen angemessenen Anteil an der Leitungsverantwortung tragen. Manche Menschen möchten auch nur zeitlich begrenzt, in besonderen Projekten etwa, ihren Kompetenzen entsprechend mitarbeiten. Das gilt vor allem auch für die Kirchenältesten, denn sie sind eigens dazu berufen, gemeinsam mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer die Gemeinde zu leiten. Was heißt in diesem Zusammenhang „leiten“?

Kirchenälteste sind
HELLHÖRIG: Sie sind das Ohr an der Gemeinde, nehmen Wünsche und Anliegen auf.

IDEENREICH: Sie koordinieren Angebote von der Krabbelgruppe bis zum Seniorenkreis, vom Jugendcamp bis zur Familienfreizeit.

HILFREICH: Sie überlegen, wo diakonische Hilfe und Gaben in Ihrer Gemeinde am nötigsten sind.

INSPIRIERT: Sie denken darüber nach, wie der Gottesdienst und das Gemeindeleben einladend gestaltet werden können.

WEITSICHTIG: Sie verwalten die Gemeindefinanzen und entscheiden über Bauvorhaben und Stellenbesetzungen

und

bedenken Sinn und Ziele ihrer Arbeit in der Gemeinde und haben keine Angst davor, auch unbequeme Erkenntnisse auszusprechen,
formulieren Zielvorgaben und wirken darauf hin, dass alle zusammenarbeiten, bemühen sich um überzeugende Entscheidungen, die sachbezogen und deutlich im Ja oder im Nein sind,
stellen sich den Problemen und Konflikten, sprechen sie an und versuchen sie zu lösen, bemühen sich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, und begleiten deren Arbeit,
beobachten aufmerksam die Arbeitsatmosphäre und fördern ein partnerschaftliches Miteinander von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, gemäß den Weisungen für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

Die verschiedenen Werke und Dienste der Landeskirche bieten Fortbildungsmöglichkeiten an, gerade auch für neu gebildete Ältestenkreise. Diese Angebote – z. B. durch die Frauenarbeit, die Erwachsenenbildung und das Evangelische Kinder- und Jugendwerk – werden in besonderen Prospekten angekündigt. Außerdem gibt es Materialien, mit denen jeder Ältestenkreis arbeiten und die er für die eigene Tätigkeit nutzen kann. Dazu gehören insbesondere Materialien der Landesstelle für kirchliche Erwachsenenbildung.

Quelle: www.kirchenwahlen.de